Plattform Niedergelassene

Wir sind eine Gruppe von Allgemeinmedizinern, Fachärzten, Kassenärzten, Wahlärzten & Wohnsitzärzten und haben diese Plattform gegründet, weil für uns gemeinsame Lösungen vor Einzelinteressen stehen.

In der letzten Periode haben uns die Niedergelassenen Ärtzinnen & Ärzte das Vertrauen und den Auftrag zur Führung der Kurie ausgesprochen. Durch sach- und lösungsorientierte Kammerarbeit konnten wir als Gruppe unser Programm umsetzen und gute Erfolge in den wichtigen Bereichen Kassenverträge, Gruppenpraxen, Stellenplan, Bereitschaftsdienste und Pandemie-management erzielen.

Besonders in den kommenden Jahren werden für den Niedergelassenen Bereich noch viele offene Fragen und Probleme zu lösen und Bestehendes weiter zu entwickeln sein. Wir wollen uns als „Plattform Niedergelassene“ diesen Aufgaben stellen.

Für die Bereiche Kammerführung, Kurienarbeit, Allgemeinmedizin, Fachärztesektor, Niederlassung als Kassen- oder Wahlarzt, Veranlagung & Wohlfahrt verfügen wir über ein Team aus Erfahrung und Innovation, weil wir möglichst alle Altersgruppen in unserer Kurie berücksichtigen wollen:

Dr. Wilhelm Kerber
Orthopäde, Kassenarzt Klagenfurt

Dr. Maria Korak-Leiter
AM, Kassenärztin Maria Rain

Dr. Gabriele Himmer-Perschak
Gynäkologin, Wahlärztin Klagenfurt

 

Dr. Miroslav LENHARDT
Wahlarzt Wolfsberg

Dr. Othmar HAAS
Kassenarzt Klagenfurt

Dr. Michael OBMANN
Kassenarzt Hüttenberg

Dr. Erich MAURER
Kassenarzt Wolfsberg

Dr. Manfred BALDT
Kassenarzt Wolfsberg

Dr. Istvan KOVACS
Wahlarzt Moosburg

Dr. Bernhard QUANTSCHNIGG
Kassenarzt Ferlach

Dr. Max WUTTE
Kassenarzt Spittal

Dr. Robert SCHMIDHOFER
Wahlarzt Klagenfurt

Dr. Andreas LASKE 
Wahlarzt Villach

Dr. Kurt POSSNIG
Kassenarzt Klagenfurt

Dr. Gernot MODER
Kassenarzt Spittal

Dr. Michael PATSCHEIDER
Kassenarzt Völkermarkt

Dr. Claudia MAYR-WILTSCHNIG
Kassenärztin Klagenfurt

Dr. Alexander REXEISEN
Kassenarzt Hermagor

 

Kammerintern

Berechtige Anliegen der Kurie der Angestellten haben wir stets mitgetragen, ein entsprechendes Verständnis bei für uns wichtigen Anliegen hat sich hingegen in der Kurie der Angestellten und im Vorstand nicht immer eingestellt. Bei allem Verständnis für den Wunsch der Spitalsärzte nach erschwerten Ambulanzzugängen halten wir die negativen Kommentare zur Reform des Bereitschaftsdienstes als entbehrlich, zeigen doch die von uns erhobenen Zahlen, dass mit dieser Reform keine relevanten zusätzlichen Belastungen der Spitäler zu erwarten sind.

Der Niedergelassene Bereich leidet schon seit Jahren unter der zunehmenden Praxis der Auslagerung von Leistungen aus den Spitälern, die von uns trotz bestehender Limitierungen und fehlender Leistungsabbildung im System erbracht werden sollen bzw. müssen. Wir vermissen hier die erwartete Solidarität mit unseren Bemühungen hier das Prinzip „Geld folgt Leistung“ durchzusetzen.

Unsere Wünsche nach Reform der Übergabepraxis wurde durch die zahlenmäßige Übermacht der Angestellten ebenso abgelehnt wie unser im Vorstand unterstützter Antrag auf Aussetzung der Valorisierung der Kammerumlage der Niedergelassenen im Pandemiejahr. Unsere Analyse zeigt, dass die Niedergelassenen durch die Umlage stärker belastet sind als die Mitglieder der Kurie der Angestellten, eine Änderung der nicht mehr zeitgemäßen Umlageordnung haben wir bereits initiiert und werden weiter für deren Umsetzung eintreten.

Im Bereich der Funktionäre haben wird unsere Vorstellungen einer schlanken und kostenarmen Struktur nur im eigenen Bereich suffizient umsetzen können. Wir haben die Funktionsgebühren durch Verzicht auf den uns zustehenden ersten Vizepräsident, Einbeziehung der kurienspezifischen Referate in die Kurienspitze mit Honorarverzicht und auch die Reisespesen deutlich reduziert. Von der Summe der Funktionärsgebühren sind nur 26 % unserer Kurie zuzuordnen.

Die Wesentlichen Einsparungen dieses Budgetpostens sind durch Maßnahmen der  Kurie der Niedergelassenen erreicht worden.

Ziele Kammerintern:

Für die kommende Periode fordern wir entsprechende Beiträge der Angestelltenkurie um unserem Verständnis nach einer schlanken Kammer gerecht zu werden.

Die Umsetzung einer von uns seit Jahren geforderten professionelleren Personalplanung mit klar definierten Leistungsprofilen, Aufgabenbereichen und Karrieremöglichkeiten um ein friktionsfreieres  Arbeiten sicherzustellen.

Die Erarbeitung und Einführung einer zeitgemäßes Dienstordnung.

Eine zahlenmäßige stärkere Vertretung der Niedergelassenen im Präsidium, wie sie unserer Stärke entspricht.

Unser Ziel ist es stärkste Kraft in der Kurie der Niedergelassenen zu bleiben, weil wir nur dann dazu in der Lage sind, den Interessen der Niedergelassenen Kollegen in der Gesamtkammer in Zukunft noch mehr Gewicht zu geben.

Zur Erreichung unserer Ziele sind wir mit allen konstruktiven Kräften zum Gespräch und zur Zusammenarbeit bereit.

Niedergelassener Bereich

In der letzten Periode konnten wir durch konsequente Verhandlungen unsere Ziele allein aus eigener Kraft in diesen Bereichen umsetzen :

Positive Honorarentwicklung

Die Gesamtfallwerte sind in dieser von uns verantworteten Periode seit 2016 für alle Ärzte gesamt um 38,36% d.h. um 26 Millionen Euro gestiegen, bei einer kumulierten Inflation von ca. 15% haben wir unser Ziel einer  deutlich überinflationären Honoarentwicklung erreicht.

In der Allgemeinmedizin wurde dies durch ein neues Tarifmodell für die Wundversorgung, deutliches Heben der Ordinationspunkte der Grundleistung von 8 auf 10 und Vertretungsfälle von 4 auf 6 Punkte, lineare Steigerung aller Tarife und Reform des Bereitschaftsdienstes erreicht.

Im Bereich der Sonderfächer haben wir neben dem Ziel einer Inflationsabgeltung durch jährliche lineare Tariferhöhungen eine zusätzliche Gewichtung auf jene Fächer gelegt, welche im Bundesvergleich die untersten Plätze belegten und hier deutliche Verbesserungen durch Stärkung bzw. Neueinführung fachspezifischer Leistungen  erreichen können.

Dadurch hat sich für die Gesamtheit der Kassenärzte in Kärnten im Bundesländervergleich eine Besserung ergeben, wir lagen 2016 am vorletzten 8. Rang und befinden uns nun auf Rang 4.

Die von uns verhandelte und umgesetzte Reform des Bereitschaftsdienstes an Wochenenden und Feiertagen brachte neben der Grundforderung nach Freiwilligkeit eine Verdoppelung des Betrages der Dienst- und Visitenpauschale bei gleichzeitiger Verkürzung der Dienstzeit von 24 auf 10 Stunden unter Wegfall der Abend- und Nachtstunden, zusätzlich auch die Möglichkeit der Benützung der eigenen Ordination mit zusätzlicher Honorierung der im Dienst erbrachten Leistungen ausserhalb des Limits.

Bei Neuverhandlung der Totenbeschau mit dem Gemeindebund haben wir Anhebung der Honorare um über 100% erreichen können:

Werktagen (von 7 bis 19 Uhr) von € 53,20 auf € 123,-

Samstage, Sonntage und Feiertage (von 7 bis 19 Uhr) und Werktage in der Nacht (von 19 bis 7 Uhr) von € 74,30 auf € 184,40

Zusätzlich als neue Leistung am Samstag 19 Uhr bis Sonntag 7 Uhr und am Sonntag 19 Uhr bis Montag 7 Uhr und am Feiertag von 19 Uhr bis zum nächsten Werktag um 7 Uhr Tarif € 235,60.

Weiters können die Fahrtkosten (amtliches Kilometergeld) verrechnet werden und konnte eine jährliche Valorisierung der Tarife vereinbart und eine Vereinfachung des Vorganges der Angelobung erreicht werden.

Die lange schon erwartete Implementierung eines Gruppenpraxisvertrages konnten wir ebenfalls erreichen – die Anzahl der seither entstandenen Gruppenpraxen bestätigt den Erfolg dieser Modelle. Seit Beginn der Verträge sind insgesamt 21 Gruppenpraxen in ihren verschiedenen Varianten gegründet und weitere 7 beantragt worden. Weiters sind 20 Übergabepraxen zustande gekommen.

Wir verfügen nun über deutlich erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten der Niederlassung.

Im Pandemiemanagement konnte nur durch vehemente Intervention der Kurie beim Land eine Zuteilung von Impfstoff für die uns wichtige rasche Durchführung eines Impfangebotes für die niedergelassene Ärzteschaft und ihre Mitarbeiter erreicht werden. Die Durchsetzung der Teilnahme des Niedergelassenen Bereiches am Impfprogramm hat uns bei der Überwindung der behördlichen bürokratischen Hindernisse einiges abverlangt, die uns wichtige Teilnahme der Niedergelassenen am Impf- und Testprogramm auf freiwilliger Basis war aber letztendlich ebenso erfolgreich wie die Durchführung der Impfung mit eigener Impfstrasse in unserer Kammer.

Seitens des Bundes wurde aber anstatt einer Würdigung dieses Einsatzes in unverständlich kleinlicher Weise die Kollegenschaft durch aberwitzige Regelungen wie z.B. die Honorierung der Impfzertifikate brüskiert.

Für die pandemiebedingten Umsatzrückgänge konnten wir für das Jahr 2020 erfolgreich eine Aufhebung des Limits der Positionen 4 und 5 mit der ÖGK verhandeln. Durch diese Maßnahmen, die verhandelte Kurzarbeit und die 80% Umsatzersatz-Regelung des Bundes konnten die Covid-bedingten Verluste für die Mehrheit der Ärzte erfolgreich abgefedert werden.

Im Bereich der Wahlärzte konnten wir deren Teilnahme am Ordinationsbedarf der ÖGK weiter sicherstellen – wir sind nach wie vor das einzige Bundesland in dem die Wahlärzte beteiligt sind.

Wir haben den Kostenersatz für das Modul des elektronischen Impfpaß für Wahlärzte durchgesetzt und zusätzlich allen jenen Kollegen, welche die Implementierung erst nach der Frist des Bundes  geschafft haben, die Kosten aus dem Kurienbudget ersetzt.

Der neu aufgelegte Wahlarztratgeber hat sich als Starthilfe für die Praxisgründung ebenso bewährt wie die neue Fortbildungsreihe des „praktischen Dienstags“.

Unsere Ziele der kommenden Periode :

Für die kommenden Jahre sehen wir noch deutliche Aufgaben und Herausforderungen der Kurie. Die weitere Transformierung der ÖGK zu einem bundesweiten Träger wird unserer Einschätzung nach noch ein paar Jahre in Anspruch nehmen und in diesen Jahren wird es für die Vertragsgestaltung im Bundesland noch Möglichkeiten geben und einiges an Geschick und Erfahrung brauchen – darauf sind wir vorbereitet.

Im Gegenzug zur Verstaatlichung des Gesundheitswesens fordern wir wie bisher die schon längst überfällige notwendige Finanzierung einer flächendeckenden Versorgung im Niedergelassenen Bereich. Alleine mit den Mitteln, die z.B. für die Covid-Testungen pro Jahr ausgegeben werden, könnte diese Versorgung problemlos gesichert werden.

Primärversorgungseinheiten – das seitens der Politik immer wieder vorgebrachte Argument, dass die Mehrheit der Ärzteschaft und der Patienten sich diese Strukturen herbeisehnt, entspricht nicht der Realität. Die ersten Erfahrungen der PVE in Klagenfurt zeigen trotz hoher Subvention deutliche strukturelle und finanzielle Schwächen.

Die zuletzt durch den Bund ab 2022 beschlossenen Fördermodelle für PVE`s benachteiligen die Einzel- und Gruppenpraxen in nicht  nachvollziehbarer Weise. Wir sehen darin einen weiteren Schritt zur Verstaatlichung der Niederlassung.

Wir fordern im Sinne der Chancengleichheit ein adäquates Fördermodell auch für die Gründung von Einzel- und Gruppenpraxen.

Ärztlichen Leistungen im niedergelassenen Bereich benötigen zur suffizienten Erfüllung des Versorgunsgauftrages ein leistungsorientiertes Tarif- und Finanzierungsmodell, egal ob die Leistung in der Einzelpraxis, Gruppenpraxis oder einer PVE erbracht wird.  Degressionsmodelle, Limitierungen und nicht kostendeckende Tarife sind ein falscher Ansatz. Für die kommenden Jahre fordern wir von der ÖGK als neuem bundesweiten Träger neben dem zugesagten und von der Bundeskurie bereits erstellten einheitlichen Leistungskatalog auch eine entsprechende Tarifharmonisierung im Sinne eines Wegs zu einer betriebswirtschaftlich adäquaten Kostendeckung einer zeitgemäßen Medizin.

Die Apotheken zeigen seit Jahren ein Streben nach Erbringung rein ärztlicher Leistungen mit immer aufdringlicher Werbung. Wir treten für eine bundesweite Kampagne zur Unterstreichung der alleinigen Kompetenz der Ärzteschaft in Diagnostik und Therapie, Erhalt und Ausbau der Hausapotheken ein und fordern auch das Recht der Medikamentenabgabe für alle Arztpraxen.

Die anhaltend gelebte Praxis der Planung der Gesundheitsversorgung über unsere Köpfe hinweg lehnen wir ab, sie kann und wird nicht erfolgreich sein.

Für die Kassenverhandlungen haben wir für die kommenden Jahre folgende Ziele:

  • Konsequente jährliche Indexierung der bestehenden Tarife
  • Weiterentwicklung des von uns zuletzt verhandelten Pfades zur Beseitigung der Nichthonorierung erbrachter Ordinationsleistungen.
  • Beseitigung von nicht begründbaren Degression.
  • Die Fortsetzung jährlicher Gespräche mit den einzelnen Fachgruppen zur Modernisierung des Leistungskataloges mit dem Ziel wirtschaftlicher Tarife.
  • Gezielte Förderungen für benachteiligte Fachgruppen
  • Bürokratieabbau im Formularwesen und Abschaffung des ABS.
  • Einführung telemedizinischer Leistungen
  • Erhöhung des Kostenersatzes für Wahlärzte
  • Fortführen bzw. Erweitern des von uns erzielten Kostenersatzes des Ordinationsbedarfes für Wahlärzte.
  • Flächendeckende Anbindung der Wahlärzte an das E-card System
  • Implementierung der Elektronischen Abrechnung für Wahlärzte

Veranlagungspolitik und Wohlfahrt

Das zuständige Gremium ist der Verwaltungsausschuß. Die Veranlagungspolitik dieses Gremiums war in den zurückliegenden Jahren unter einer konservativen Anlagestrategie eindeutig erfolgreich. Trotz schwierigem Umfeld in der Finanzwelt konnten zufriedenstellende Renditen erzielt werden. Wir treten daher für die Beibehaltung der Anlagestrategie des Verwaltungsauschuß ein.

In der Pensionsfrage wurde die Diskussion in den letzten Jahren mit kontroversiellen Ansätzen sehr emotionsgeladen geführt. Wir treten nach wie vor für eine notwendige Stabilisierung des Fonds bei gegebenem niedrigem Zinsumfeld und betehender Demografie ein, die zuletzt am Kammertag ohne unsere Zustimmung beschlossene Reform sehen wir aber in mehreren Bereichen problematisch :

  • die bestehende Unterdeckung der Neueintritte ist nicht beseitigt, sondern in die Zukunft verschoben.
  • das Ziel einer langfristig wertgesicherten Leistung ist in Anbetracht der Inflations entwicklung nicht gegeben, es wird in den 8 Jahren zu einem erheblichen Wertverlust kommen
  • die jährlichen Zahlungen des Pensionsfonds an die Kammerverwaltung sind nach wie vor deutlich zu hoch, es wird dadurch dem Pensionssystem jährlich eine halbe Million Euro entzogen. Dies konterkariert die Stabilisierungsmaßnahmen
  • Die Kassenärzte sind durch die Übergangsregelung benachteiligt, sie werden für weitere 5 Jahre am Pensionsantritt gehindert
  • die Ruhensbestimmungen sind nicht praktikabel, bieten kein Anreiz für längere Tätigkeit bzw.späteren Pensionsantritt
  • weitere Reformschritte halten wir für notwendig

Ziele Wohlfahrt :

Umgehende Beseitigung der unbegründet hohen Verwaltungskosten, dem Pensionsfond wird unnötig jedes Jahr viel Geld entzogen, dies unterläuft die Stabilisierungsmaßnahmen.

Beseitigung der nach wie vor für Jahre bestehenden Benachteilung der Kassenärzte.

Langfristige Wertsicherung der Pensionen, in Anbetracht der rasch steigenden Inflation sehen wir Handlungsbedarf.

Periodische Wechsel der Beauftragen Unternehmen bei den jährlich beauftragten  versicherungsmathematischen Begutachtungen entsprechend dem gesetzlichen Auftrag.

 

 
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